Ich führe seit 2002 den Titel "Fachanwältin für Familienrecht" und stehe daher als Garant für eine kompetente Vertretung auf diesem Rechtsgebiet in Großheubach und Umgebung.
Familiensachen erfordern aufgrund der hohen emotionalen Belastung ein besonders feinfühliges Vorgehen.
Entscheidungen, die für die spätere Auseinandersetzung der Eheleute erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, müssen oft kurzfristig und frühzeitig getroffen werden.
Deshalb ist eine baldige Einschaltung eines Fachanwaltes wichtig, möglichst noch vor Einleitung der Trennung.
So können die richtigen Weichen für die spätere Auseinandersetzung in folgenden Teilgebieten des Familienrechts gestellt werden:
Zum Familienrecht gehören aber auch alle Auseinandersetzungen der Eheleute, gleich auf welchem Rechtsgebiet. Das kann zum Beispiel die Frage sein, ob ein Ehegatte noch der steuerlichen Zusammenveranlagung nach erfolgter Trennung zustimmen muss. Es kann sich aber auch um mietrechtliche Angelegenheiten handeln, wenn der Mietvertrag zwischen Eheleuten abgeschlossen wurde.
Ich bin ebenfalls in den Bereichen der Lebenspartnerschaftssachen gleichgeschlechtlicher Partner sowie den Angelegenheiten nichtehelicher Partner tätig.
Als Vertreter Ihrer Interessen berücksichtige ich neben der Lösung der rechtlichen Probleme auch die schwierige persönliche Situation bei Trennungen und anderen familienrechtlichen relevanten Sachverhalten.
Für eine kompetente und sachorientierte gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen, die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffenden Angelegenheiten stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts umfasst insbesondere:
Als Absolventin des Fachanwaltskurses für Erbrecht stehe ich Ihnen darüber hinaus für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Rahmen des Erbrechtes zur Verfügung. Hier insbesondere zu nennen sind:
Frankenring 104
63920 Großheubach
Tel.: 09371 - 91 59 890
Fax: 09371 - 91 59 891